Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Folgenden möchten wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorstellen, da die Durchführung der Veranstaltung ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB erfolgt, sofern keine anderweitigen Abreden schriftlich getroffen wurden. Mit der Absendung der Anmeldung per Post, E-Mail oder Online auf dieser Seite, erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den AGBs des Veranstalters.
I. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot von Goaleo e.V., bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde“) den Abschluss eines Vertrages an.
Die Anmeldung kann per Post, E-Mail oder Online auf dieser Seite vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Eingang des Anmelde- Kontaktformulars per E-Mail. Sobald der Vertrag bei uns eingegangen ist, ist der Platz für den gemeldete Teilnehmer fest reserviert.
Mit der Anmeldung garantiert der Kunde, dass von ihm angemeldete Teilnehmer Kranken- und Haftpflichtversichert sind, (Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten). Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.
II. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots auf den Prospekten/Flyern und den Internetdarstellungen auf der Internetseite www.goaleo.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
III. Preise
Alle Preise, die auf der Website des Veranstalters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
IV. Bezahlung
Der Kunde hat die Möglichkeit im Anmeldeprozess selbst eine Zahlungsmethode auszuwählen und fristgerecht zu erledigen.
Nach Geldeingang erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung und der Platz ist fest reserviert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung.
V. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
Des Weiteren können Leistungen öffentlicher Aushänge (Webseite / Flyer etc.), leichte Änderungen oder Abweichung aufweisen und sind gestattet.
VI. Rücktritt/Stornierungen
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann das Angebot gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Campbeginn ohne weitere Kosten oder Verpflichtungen möglich.
Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Mit der Absage des Teilnehmers sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen und die bereits gezahlte Gebühr verbleibt beim Veranstalter.
Ausnahme: Bei Erkrankungen oder Verletzungen, die eine Teilnahme nicht ermöglichen, werden anteilmäßig die Kosten wie folgt erstattet. Dies gilt nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests.
Bis zwei Wochen vor Campbeginn 100%. Bis eine Woche vor Campbeginn 50%. Ab 6 Tage und weniger vor Campbeginn 0%.
Erkrankungen ab dem ersten Camptag die eine weitere Teilnahme nicht ermöglichen werden nicht erstattet oder verrechnet.
VII. Absage / Ausfall
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei Vorliegen von besonderen Gründen jederzeit zu verschieben oder abzusagen.
Besondere Gründe könnten z.B. sein: geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall wegen Krankheit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen, Sperrung des vorgesehenen Veranstaltungsortes.
Sollte dies der Fall sein, wird der Veranstalter unverzüglich Kontakt mit dem Teilnehmer aufnehmen.
Bereits entrichtete Teilnahmebeträge werden unverzüglich zurücküberwiesen.
Kann die Veranstaltung nach Beginn aus besonderen Gründen nicht fortgeführt werden, erfolgt eine Rückerstattung anteilsmäßig. Muss die Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht vertretbaren Gründen unterbrochen werden (wie z.B. Unwetter, Platzsperrungen) oder können einzelne Leistungen aus vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht vertretbaren Gründen nicht erbracht werden,
bemüht sich der Veranstalter um Ersatz oder einen sonstigen Ausgleich. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz oder Ausgleich besteht nicht.
VIII. Haftung
Für alle Teilnehmer besteht über den Veranstalter während der gesamten Veranstaltung und für den Weg zur und von der Veranstaltung kein Versicherungsschutz.
Verletzungen während des Camps sowie der Weg zum und vom Veranstaltungsort müssen durch die Kranken- und oder Unfallversicherung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
Für die Garderobe, Wertsachen oder sonstigen Gegenständen übernehmen die Veranstalter keine Haftung. Dies betrifft insbesondere den Verlust oder Diebstahl.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Der Veranstalter haftet nicht für Schaden, die dem Teilnehmer durch Dritte zugefügt werden.
IX. Bild- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung und Teilnahme am Camp ihr Einverständnis, die Verwertungsrechte für jegliches Fotomaterial, Videoband, Filme, Tonbandaufnahmen oder andere Aufzeichnungen von der Veranstaltung den Veranstaltern zu übertragen.
Das Einverständnis umfasst außerdem die Befugnis vom Veranstalter diese Aufnahmen zu verbreiten und zu veröffentlichen, auch im Internet, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs.
X. Angaben über den Gesundheitszustand
Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, des Camps bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Bei Vertragsabschluss und somit für jede Trainingsteilnahme wird bestätigt, dass zum Trainingszeitpunkt kein positives Ergebnis des Spielers auf Corona vorliegt.
XI. Medizinische Versorgung
Falls ein Teilnehmer während der Veranstaltung sich verletzt oder krank wird, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Veranstalter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese im vollen Umfang umgehend zu erstatten.
XII. Änderung der AGB oder unserer Leistung
Wir behalten uns vor, unsere AGB oder unsere Leistungen zu ändern.
XIII. Sonstige Bestimmungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters und seinen Vertretern folge zu leisten. Wahrend der Veranstaltung hat sich der Teilnehmer in den dafür vorgesehenen oder den zugewiesenen Örtlichkeiten aufzuhalten.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame nichtige oder undurchführbare Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.